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- Hexerei und Magie in Island - Ein ungewöhnliches Museum in der Region Strandir -
 

Die Hexenverfolgung

 
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Die Hexenverfolgung in Island

Zwischen 1625 und 1683 wurden 21 Isländer für das Praktizieren von Magie bei lebendigem Leibe verbrannt. Die isländische Hexenverfolgung war von Mitgliedern einer herrschenden Klasse Halbadeliger, die zum größten Teil in Dänemark und Norddeutschland ausgebildet wurden, aus Europa importiert worden.

Eine Großfamilie an Landbesitzern, vornehmlich im Nord-Westen des Landes, versorgte die Mehrzahl der Amtmänner, die den Gerichtsfällen für Hexerei vorstanden, wie auch einen Großteil des Klerus, unter ihnen Priester, die Abhandlungen gegen Magie schrieben und darin stark von europäischen Arbeiten, wie dem Malleus Malleficorum beeinflusst waren.

Der europäische Einfluss ist jedoch nicht sehr offensichtlich, schaut man sich die Anklagen in Fällen von Hexerei an. Zeitgenössische Quellen, hauptsächlich Jahrbücher und Gerichtsunterlagen, erzählen uns, dass ein Drittel der Anklagen für das Verursachen von Übelkeit bei Personen und Vieh erhoben wurden und ein weiteres Drittel für den Besitz von Hexenbüchern oder Seiten mit Galdrastafir, d.h., magischen Zeichen. Häresie oder Satanismus werden überaus selten erwähnt. Ein weiterer markanter Unterschied zwischen den europäischen und den isländischen Hexenverfolgungen ist der, dass es nur eine Frau unter denjenigen gab, die auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurden.

Um die 130 Fälle von Hexerei und Magie finden sich in Gerichtsunterlagen sowohl des Zivilgerichts in Þingvellir, als auch in Fragmenten der Berichte des Landgerichts. Von den etwa 170 angeklagten Personen, waren etwa 10% Frauen, der Rest waren Männer, die meisten aus den unteren Schichten, obwohl auch einige Amtmänner und Geistliche beschuldigt wurden. Keiner der zuletzt genannten erlitt physische Bestrafungen. In diesem Zusammenhang muss bedacht werden, dass die Gesamtbevölkerung Islands zu dieser Zeit bei etwa 50.000 Einwohnern lag.

Abgesehen von oben genannten Anschuldigungen, wurden Menschen für das Erwecken von Toten bestraft, für den Gebrauch von Magie für Heilzwecke und etwa ein Zehntel der Fälle erwähnen Blasphemie, jedoch selten als einzige Anschuldigung.
Ein Viertel der Fälle endete mit einer Auspeitschung als Bestrafung, was jedoch alles, von einem halben Duzent Hieben, bis zu drei aufeinanderfolgenden Auspeitschungen, bedeuten konnte, von denen jede so hart war, wie ein Mann sie gerade noch ertragen konnte, um am Leben zu bleiben.

Ein Viertel der Beschuldigten wurde freigesprochen, mindestens 15% schafften es dem Gesetz zu entkommen und bei 15% der Fälle kennen wir das Ergebnis nicht.
Es gibt keine Beweise dafür, dass in Island jemals körperliche Folter verwendet wurde, um Geständnisse zu erzwingen.


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zuletzt aktualisiert 19.04.2006 <=========> web-design: sigurður atlason
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Deutsche Übersetzung: Cordula Mock